Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
Die Berechtigung zur Nutzung des Siegels „Mehr Sicherheit im Urlaubsland“ wird auf Grundlage einer Selbstauskunft des Bewerbers und einer anschließenden erfolgreichen Überprüfung durch den Herausgeber des Siegels erlangt. Der Bewerber bestätigt bei seiner Bewerbung die Richtigkeit seiner Angaben und versichert, diese nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Herausgeber übernimmt für die Angaben des Bewerbers keine Haftung gegenüber Dritten. Der Bewerber/Nutzer des Siegels stellt im Innenverhältnis den Herausgeber von Ansprüchen Dritter, basierend auf Verstößen gegen die Selbstauskunft, frei.
Das Siegel wird dem Bewerber nach erfolgreicher Prüfung in digitaler Form sowie in mehrfacher Ausfertigung als Aufkleber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein Unternehmen, das die Prüfung durch den Herausgeber erfolgreich bestanden hat, darf das Siegel führen und zum Zweck der Information und Vermarktung nutzen. Das Siegel ist nur für eigene Werbezwecke einsetzbar, die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Ferner werden die Nutzer des Siegels bei Einverständnis auf der Internetseite www.mv-gegen-corona.de veröffentlicht. Zudem ist ein Hinweis beim Stammdateneintrag in der gemeinsamen Informationsdatenbank in Planung, der bei den entsprechenden Beherbergungs- und Ausflugszieleinträgen z. B. auf der Internetseite www.auf-nach-mv.de ausgespielt wird.
Die Nutzung des Siegels ist nur zulässig, solange der Nutzer die Einhaltung und Erfüllung der Kriterien gewährleisten kann. Der Nutzer des Siegels hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass diese Aussage beachtet und eingehalten wird. Die Kriterien können durch den Herausgeber an aktuelle Bestimmungen angepasst werden. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, sich über die Aktualisierungen der Kriterien zu informieren und diese fortwährend zu erfüllen. Der Herausgeber informiert über Aktualisierungen auf der Branchenplattform
www.tourismus.mv (und nach Einwilligung des Nutzers auch per E-Mail) über inhaltliche Änderungen der Kriterien. Sobald der Nutzer die Kriterien nicht mehr erfüllt, hat er jegliche Werbung mit dem Siegel einzustellen und dies dem Herausgeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Herausgeber des Siegels kann dem Nutzer die Nutzungsrechte aus berechtigtem Grund, insbesondere wenn die zugrundeliegenden Bedingungen nicht umgesetzt werden und die Kriterien im Unternehmen nicht eingehalten werden, sowie nach billigem Ermessen jederzeit schriftlich entziehen. Zur Nachprüfung kommt es im Kontext der Einreichung zu einer Plausibilitätsprüfung, hinsichtlich der Unternehmensart, grundsätzlichen Eignung, Korrektheit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, sowie gegebenenfalls telefonischen und elektronischen Nachfragen. Des Weiteren werden Mystery Checks (telefonisch oder vor Ort) sowie angekündigte und unangekündigte Vor-Ort-Überprüfungen durchgeführt. Bei unzulässiger Nutzung des Siegels behält sich der Herausgeber das Einleiten rechtlicher Schritte vor.